Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats schlägt vor, das Kriegsmaterialgesetz zu ändern, um Wiederausfuhren von Schweizer Kriegsmaterial an sich selbst verteidigende Länder zu ermöglichen, die weder Menschenrechte schwerwiegend verletzen noch ein hohes Risiko aufweisen, das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung einzusetzen. Der SGB unterstützt die geplante Lockerung des Widerausfuhrverbots grundsätzlich. Die gewählte Lösung verletzt nicht das Gleichbehandlungsprinzip und damit die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen. Die vorgeschlagene Revision ermöglicht den Schweizer Herstellern von Kriegsmaterial, ein verlässlicherer Geschäftspartner für Kunden aus Staaten mit ähnlichem Kriegsmaterialexportregimen zu sein. Dies ist auch im Interesse der Arbeitnehmenden der hiesigen Rüstungsindustrie. Zugleich ist der SGB aber der Meinung, dass die Lockerung stärker flankiert sein muss.
In seiner Vernehmlassungsantwort nimmt der SGB detailliert Stellung.