Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt das Vorhaben des Bundesrats, ein Foltergütergesetz zu erlassen. Mit dem Gesetz kommt die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nach und setzt richtigerweise die Empfehlung des Europarats um, den Handel mit Gütern, die für Todesstrafen und Folter verwendet werden können, stärker zu regulieren. Der SGB begrüsst es, dass sich der Bundesrat weitgehend an der entsprechenden EU-Richtlinie orientiert. Dies verhindert unter anderem, dass die Einschränkungen des Handels mit Foltergütern über die Schweiz umgangen werden. Entscheidend wird die Verordnung zum Foltergütergesetz sein, in welcher der Bundesrat die bewilligungspflichtigen Güter klärt.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB zum Foltergütergesetz findet sich unten verlinkt.