Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt das Vorhaben, das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen zu genehmigen. Wir teilen die Ansicht, dass mit dem Übereinkommen Rechtsunsicherheiten reduziert und internationale Geschäftsbeziehungen vereinfacht werden. Das dürfte sich positiv auf die wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz auswirken.
Der SGB begrüsst es, dass der Anwendungsbereich des Übereinkommens eingeschränkt ist und insbesondere eine Anwendung auf Gerichtsstandsvereinbarungen in Arbeits- und Konsumverträgen ausgeschlossen ist. Das verhindert den Missbrauch, über Vereinbarungen von Gerichtsständen den Schutz von Arbeitnehmenden und Konsument:innen zu unterlaufen.
Für Arbeitnehmende in der Schweiz muss im Übrigen immer ein ordentlicher Gerichtsstand für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Schweiz zur Verfügung stehen. Insbesondere gegenteilige Klauseln in Verträgen wie z.B. von Plattform-Betreibern wie Uber, welche eine privatrechtliche Streitbeilegung durch Schiedsgerichte im Ausland vorsehen, sind als nichtig zu betrachten.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort ist unten verlinkt.