Seit 20 Jahren geht es weltweit mit den staatlichen Mindestlöhnen aufwärts. Einerseits wurden wie in Deutschland erstmals Mindestlöhne eingeführt. Andererseits wurden bestehende Mindestlöhne erhöht (UK, Portugal u.a.). Im OECD-Durchschnitt betragen die Mindestlöhne heute rund 55 Prozent des Medianlohnes – gegenüber 45 Prozent um die Jahrtausendwende.
Auch in der Schweiz haben die Kantone GE, JU, NE und TI Mindestlöhne eingeführt. In BS ist eine Volksinitiative im Kantonsparlament hängig. In Zürich haben die Gewerkschaften eine Initiative für die urbanen Gebiete eingereicht.
Wie sich Mindestlöhne auf die Beschäftigung auswirken wurde in den letzten Jahren intensiv erforscht. Bahnbrechend war eine Studie von Card/Kruger für die USA im Jahr 1993 zeigte, dass eine Mindestlohnerhöhung in Fast-Food-Restaurants zu keinen Beschäftigungseinbussen führte. Sie kontrastierte mit der damals vorherrschenden Lehrbuchmeinung, dass ein Mindestlohn das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage stört und zu mehr Arbeitslosigkeit führt. Differenziertere Lehrbücher sahen das allerdings bereits in dieser Zeit anders. Im Grundstudium an der HSG wurde unterrichtet, dass ein Mindestlohn zu höheren Löhnen und einer höheren Beschäftigung führen kann, wenn der Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt marktmächtig ist («Monopson», S. 159).
Diese Marktmacht wurde in den letzten Jahren vertieft erforscht. Die heute vorliegende Evidenz zeigt, dass staatliche Mindestlöhne aus diesem Grund meist keine signifikant negativen Beschäftigungswirkungen haben. Der Mindestlohnforscher Dube hat die Ergebnisse in einer eindrücklichen Grafik zusammengestellt.