Mit den hohen Immobilienpreisen wird die Abschaffung des Eigenmietwertes immer mehr zu einer Steuersenkung für die Oberschicht

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Blog Daniel Lampart

Die Abschaffung des Eigenmietwertes begünstigt gutsituierte WohneigentümerInnen. Das war schon bei früheren Revisionen klar. Doch mit dem starken Anstieg der Immobilienpreise hat sich die Lage nochmals markant zugespitzt. Wohneigentum ist für die meisten MieterInnen unerschwinglich geworden. Eine Abschaffung des Eigenmietwertes wird somit immer mehr zu einer Steuerentlastung der Oberschicht.

WohneigentümerInnen gehörten schon immer eher der oberen oder obersten Einkommensklassen an. Gemäss einer Studie der eidg. Steuerverwaltung mit Daten aus dem Kanton Bern wohnten im Jahr 2010 über 80 Prozent der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von 175'000 Fr. und mehr in den eigenen vier Wänden. Bei den unteren Einkommen ist es nur ein sehr geringer Teil. Bei diesen Haushalten handelt es sich zum grossen Teil um AHV-RentnerInnen, die ihre Immobilie in ihrer Erwerbsphase gekauft haben.  

 

 

 

Diese Situation hat sich in den letzten Jahren zugespitzt. Wohneigentum ist für grosse Teile der Bevölkerung unerschwinglich geworden. Während sich die Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in den letzten 15 Jahren fast verdoppelt haben, sind die verfügbaren Bruttoeinkommen pro Kopf um weniger als 20 Prozent gestiegen. Theoretisch müssten die Immobilienpreise bei der Abschaffung des Eigenmietwertes noch stärker steigen. Denn die Immobilienanlage wird dadurch noch attaktiver - und das erst recht beim heutigen Zinsniveau.

Die Zürcher Kantonalbank hat untersucht, wer sich im Kanton Zürich überhaupt noch Wohneigentum leisten kann. Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Nur noch 10 Prozent der Mieterhaushalte verfügen über ausreichend Mittel, um in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Vor 20 Jahren erfüllten noch 50 Prozent die Tragbarkeitskriterien.

Die Abschaffung des Eigenmietwertes würde somit eine immer kleiner werdende Schicht von vermögenden Haushalten begünstigen.

Auch unabhängig von dieser Verteilungsfrage darf der Eigenmietwert nicht abgeschafft werden. Denn wer sein Erspartes in ein Haus oder Wohnung investiert, sollte steuerlich gleich behandelt werden, wie wenn er Obligationen oder Aktien kauft. Für RentnerInnen, die aus dem Haus oder der Wohnung wegen dem Eigenmietwert ausziehen müssten, kennen gewisse Kantone Härtefalllösungen. Wenn man etwas tun will, müsste dieser Weg beschritten werden.

 

 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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