Nach Abschaffung der Emissionsabgabe wird ein grosser Teil der Firmen dem Bund keinen einzigen Franken mehr an Steuern zahlen. Obwohl auch diese "Gratisfirmen" von den öffentlichen Dienstleistungen profitieren

  • Finanzen und Steuerpolitik
Blog Daniel Lampart

Die Stempelsteuer kann auch in der Schweiz als eine Art Eintrittsgebühr für eine wirtschaftliche Tätigkeit betrachtet werden. Wird die Emissionsabgabe abgeschafft, wäre diese weg. Dann wird rund die Hälfte der Firmen dem Bund keinen einzigen Franken zahlen, weil sie bereits heute keine steuerbaren Gewinne machen und somit auch keine Gewinnsteuern abliefern. Aber die Unternehmen nutzen die öffentlichen Dienstleistungen und die öffentliche Infrastruktur unabhängig davon, ob sie Gewinne machen oder nicht. Und selbst wenn Unternehmen Gewinne machen, zahlen sie nicht immer Steuern. Sie können zum Beispiel frühere Verluste bis zu sieben Jahre verrechnen. Die UBS hat das nach der Finanzkrise getan. Sie hat bis 2015 keine Steuern gezahlt.

Trotzdem hat die Mehrheit des Schweizer Parlaments die Emissionssteuer in mehreren Schritten gesenkt. Seit Mitte der 1990er Jahre wurde der Satz von 3 auf 1 Prozent reduziert. Und es wurde ein Freibetrag von einer Million Franken eingeführt.

Vor 1998 erhob die Eidgenossenschaft wenigstens eine Kapitalsteuer. Damit sollten aktive Unternehmen ohne Gewinn einen Beitrag an die öffentlichen Dienste leisten. Aber diese Steuer wurde abgeschafft. Und weitere Steuern für Unternehmen wurden gesenkt. Das verbleibende 1 Prozent bei der Stempelsteuer ist die einzige Steuer auf Bundesebene für Firmen, die neben der Gewinnsteuer in der direkten Bundessteuer, noch überlebt hat.

Economiesuisse und andere Wirtschaftsvertreter argumentieren oft, dass es genügen würde, Personen statt Firmen zu besteuern. Denn die Firmen gehören zu Personen. Und die Erträge der Personen werden besteuert. Dieses Argument ist aber in zweierlei Hinsicht falsch. Erstens lebt ein grosser Teil der Eigentümer der Schweizer Firmen im Ausland und zahlt keine Steuern in der Schweiz. Und zweitens haben die meisten Firmen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Wenn sie Konkurs gehen, muss der Eigentümer nicht für die Verluste aufkommen. 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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