Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer

  • Finanzen und Steuerpolitik
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Mit dieser Verordnungsänderung soll die Möglichkeit für das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer auf Dividenden erweitert werden, wenn diese innerhalb eines  Konzerns ausgeschüttet werden. Neu soll nicht mehr eine Beteiligungsquote von 20 Prozent nötig sein und stattdessen eine Quote von 10 Prozent ausreichen. Im  internationalen Verhältnis ist diese Quote durch die Doppelbesteuerungsabkommen determiniert. Für das Meldeverfahren im internationalen Verhältnis ist eine Bewilligung  nötig, deren Gültigkeit mit der Vorlage von drei auf fünf verlängert wird.

Für den SGB ist zentral, dass der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer bestehen bleibt oder gestärkt wird. Dieser Zweck wird aus Sicht des SGB nicht unterlaufen, weil für juristische Personen eine Buchführungspflicht besteht. Der Reinertrag der Verrechnungssteuer für die öffentliche Hand wird ebenfalls nicht nachteilig betroffen sein, da bei juristischen Personen damit gerechnet werden kann, dass die Verrechnungssteuern lückenlos zurückgefordert werden.

Aus diesen Gründen kann der SGB der Vorlage zustimmen. Diese Vernehmlassungsantwort findet sich unten als PDF verlinkt.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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