Lohnkontrolle

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Der Lohnschutz muss gestärkt werden

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

Der SGB zum Seco-Bericht zu den flankierenden Massnahmen (FlaM)

Der heute veröffentliche Bericht zu den Flankierenden Massnahmen macht deutlich, wie wichtig ein starker Lohnschutz für die Arbeitnehmenden ist. Denn überall, wo Löhne kontrolliert werden, werden Verstösse aufgedeckt und Löhne nachgezahlt. Einmal mehr legt der Bericht offen, dass im Bereich ohne GAV-Mindestlöhne zu wenig gegen Lohndumping gemacht wird.

Im vergangenen Jahr überprüften Kontrolleurinnen und Kontrolleure knapp 165’000 Löhne von Schweizer Betrieben und Entsendefirmen aus dem Ausland. Dabei haben sie in fast jeder fünften Firma zu tiefe Löhne oder eine Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen liegt die Verstossquote mit 26 Prozent etwas höher, weil hier Mindestlöhne den Dumping-Tatbestand klar definieren. In den Branchen ohne GAV oder Normalarbeitsvertrag wenden die Kantone teilweise zu tiefe Massstäbe für die Orts- und Branchenüblichkeit der Löhne an. Ein Teil der Firmen kommt so auch mit Dumpinglöhnen durch die Kontrollen.

In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgebende mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine GAV- oder NAV-Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen Löhne anzupassen («Verständigungsverfahren»). Erfreulich: Bei ausländischen Entsendefirmen führt ein Verständigungsverfahren in fast 9 von 10 Fällen zu einer Anpassung der Löhne. Nicht zu tolerieren ist hingegen das Verhalten der fehlbaren Schweizer Arbeitgeber. Sie passen nur in 6 von 10 Fällen ihre Löhne an.

Trotz regelmässiger Lohnunterbietungen und vielen Schweizer Arbeitgebern, die sich auch nach Verständigung um orts- und branchenübliche Löhne foutieren, erlassen Bund und Kantone kaum Mindestlöhne, obwohl es das Gesetz vorsieht. Der Kanton Genf und das Tessin zeigen, dass es anders gehen könnte. Sie kontrollieren nicht nur strenger, sondern haben in den letzten Jahren wiederholt Mindestlöhne erlassen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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