Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich in den letzten Wochen in den innenpolitischen Verhandlungen zum Lohnschutz dafür eingesetzt, dass die Verschlechterungen durch das EU-Abkommen korrigiert werden. Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsresultat der Sozialpartner übernommen. Das innenpolitische Lohnschutzpaket gleicht die drohenden Rückschritte beim Lohnschutz aus. Der SGB begrüsst daher die Zustimmung des Bundesrates zu diesem Sozialpartner-Kompromiss. Die abschliessende Beurteilung der Gewerkschaften er-folgt nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen.
Das EU-Abkommen schwächt nicht nur den Lohnschutz, sondern erleichtert auch den Marktzugang für zwielichtige und halbkriminelle Firmen, indem beispielsweise die Kaution abgeschafft wird. Die Schweiz ist als Zielland mitten in Europa extrem attraktiv. Ohne Lohnschutz können Firmen Schweizer Preise verlangen und ausländische Löhne zahlen. Im Unterschied zu Dänemark und anderen Ländern können in der Schweiz Firmen aus EU-Mitgliedstaaten mit 250 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in ihrer Landessprache arbeiten. Dazu kommen Subunternehmerstrukturen und ähnliche Entwicklungen, welche die Basis der Gesamtarbeitsverträge aushöhlen.
Schweizer Spesen und Haftung für Subunternehmer
Die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Massnahmen stärken die Prävention, indem Aufträge künftig wesentlich häufiger an korrekte Firmen vergeben werden. Bei öffentlichen Aufträgen muss vorab geprüft werden, ob Firmen bereits gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen haben. Erstunternehmen müssen neu die Bussen der Subunternehmen zahlen, wenn sie nicht sicherstellen, dass deren Löhne korrekt sind. Die Effizienzverbesserungen im Meldeverfahren erhöhen zudem die Kontrollqualität. Bei den Spesen gibt es eine klare gesetzliche Vorschrift, dass die Schweizer Ansätze bezahlt werden müssen.
Wichtige Schritte in die richtige Richtung
Bei der Ausweitung von Gesamtarbeitsverträgen auf ganze Branchen (Allgemeinverbindlicherklärung) gibt es eine Anpassung der völlig veralteten Anforderungen aus dem Jahr 1956, als der Schweizer Arbeitsmarkt weitgehend geschlossen war. Der SGB bedauert allerdings, dass die zeitgemässeren Quoren nur für bestehende Gesamtarbeitsverträge gelten. Gerade in wachsenden Branchen mit ungenügenden Arbeitsbedingungen, wie der privaten Pflege oder den Kitas, bringt das keine Verbesserung.
Arbeitnehmende, die sich im Betrieb oder in Gesamtarbeitsverträgen sozialpartnerschaftlich einsetzen, müssen gegen Kündigungen geschützt sein. Sonst können sie ihre Funktion nicht wahrnehmen. Der heute vom Bundesrat verabschiedete Vorschlag verbessert die Situation für bestimmte Gruppen. Diese Verbesserungen gehen zwar in die richtige Richtung und sind wichtig, decken aber nicht alle betroffenen Personen ab.
Neben dem Lohnschutz hält der SGB daran fest, dass der Service public beim Strom und bei der Bahn gewährleistet sein muss.