Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich aktiv für die Annahme des Filmgesetzes in der Volksabstimmung vom vergangenen Mai eingesetzt und ist mit den im Rahmen dieser Vernehmlassung dazu vorgeschlagenen Änderungen der Filmverordnung (FiV) sowie mit den Bestimmungen der neuen Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV) weitgehend einverstanden.
Drei Punkte möchten der SGB jedoch hervorheben beziehungsweise kommentieren. Sie finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF)