ältere Frau mit Sorgen im Gesicht

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Bundesrat wählt unsozialste Finanzierung – Parlament muss korrigieren

  • AHV
Medienmitteilung

Finanzierung der 13. AHV mit tieferem Bundesanteil und höherer MwSt

Das klare Ja zur 13. AHV-Rente war Ausdruck davon, dass viele BürgerInnen mit mittleren und unteren Einkommen grosse Mühe haben, mit der Rente und dem Lohn über die Runden zu kommen. Die steigenden Krankenkassenprämien 2025 und der fehlende Teuerungsausgleich in der 2. Säule werden dieses Problem weiter vergrössern. Das Ja war auch ein überdeutliches Signal an Bundesrat und Parlament, diese Probleme ernst zu nehmen und Lösungen zu finden.

Beim Bundesrat ist das offenbar nicht angekommen. Das zeigt jedenfalls der heutige Entscheid zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Eine Kürzung des Bundesbeitrags an die AHV und ein Verzicht auf Lohnbeiträge ist diejenige Finanzierungsvariante, welche für die unteren und mittleren Einkommen am unfairsten ist. Der Bundesrat setzt sich damit auch über die Stellungnahmen in der Vernehmlassung hinweg, wo sich die Mehrheit für eine sozialere Variante ausgesprochen hatte. Das Parlament muss diesen unsozialen Fehlentscheid korrigieren.

Nicht nachvollziehbar ist auch das Vorgehen: Die bisherigen Finanzszenarien des Bundes haben sich als falsch herausgestellt. Offenbar gibt es neue Prognosen. Doch diese sind nicht öffentlich zugänglich und können demzufolge auch nicht überprüft werden. Dass der Bundesrat vor der Publikation der Szenarien einen Finanzierungsvorschlag für die 13. AHV beschliesst, lässt vermuten, dass es nach wie vor Probleme gibt, korrekte Prognosen zur Verfügung zu stellen.

Die Kürzung des Bundesanteils ist ungerechtfertigt, weil er u. a. dazu dient, AHV-Leistungen zu finanzieren, die nicht über Lohnbeiträge finanziert werden. Wie z. B. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie die Hilflosenentschädigung. Gleichzeitig sorgt er mit einer gewissen Solidarität dafür, dass sich auch die Unternehmen, die AktionärInnen und der Finanzsektor an der Finanzierung der AHV beteiligen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat bereits bei der Arbeitslosenversicherung einen tieferen Bundesbeitrag durch den Bundesrat gedrückt.

Lohnbeiträge wären aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Die Lohnbeiträge wurden in den letzten Jahren gesenkt. Insbesondere die Topverdiener wurden durch den Wegfall des Solidaritätsprozentes bei der ALV entlastet. Sie würden auch für etwas sozialen Ausgleich sorgen. Die Verteilung in der Schweiz ist ungerechter geworden. Müssten sich die Topeinkommen stärker an der AHV beteiligen, würde das die mittleren und geringeren Verdienste entlasten.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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Gabriela Medici
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