Trotz hoher Renditen und historisch hoher Reserven bei den Pensionskassen belässt der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen weiterhin nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses gefordert, weil eine bessere Verzinsung der Guthaben dringend nötig ist.
Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Auch dieses Jahr betragen die Anlagegewinne bis Ende September bereits über 7 Prozent. Damit nicht genug: Rund die Hälfte der Pensionskassen haben ihre Reserven voll geäufnet. Trotz dieser Ausgangslage kommt der Bundesrat heute lapidar zum Schluss, dass eine Überprüfung des Mindestzinses «nicht notwendig» sei. Gerade nach dem klaren Verdikt der Stimmbevölkerung gegen die BVG-Reform ist dieser Beschluss inakzeptabel – so wird das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die 2. Säule weiter ausgehöhlt!
Der SGB und seine Verbände werden sich dafür einsetzen, dass die Pensionskassen ihre Gewinne weitergeben, statt weitere Reserven zu äufnen.