Die Anlagegewinne der Pensionskassen gehören den Versicherten

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

Zu tiefer Mindestzins in der 2. Säule

Trotz hoher Renditen und historisch hoher Reserven bei den Pensions­kassen belässt der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent. Die hohen Anlage­gewinne der Pensions­kassen kommen weiterhin nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerk­schafts­bund hatte eine Erhöhung des Mindest­zinses gefordert, weil eine bessere Verzinsung der Guthaben dringend nötig ist.

Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindest­zins soll sicherstellen, dass die Anlage­gewinne der Pensions­kassen den Arbeit­nehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Auch dieses Jahr betragen die Anlagegewinne bis Ende September bereits über 7 Prozent. Damit nicht genug: Rund die Hälfte der Pensions­kassen haben ihre Reserven voll geäufnet. Trotz dieser Ausgangs­lage kommt der Bundesrat heute lapidar zum Schluss, dass eine Überprüfung des Mindestzinses «nicht notwendig» sei. Gerade nach dem klaren Verdikt der Stimm­bevöl­kerung gegen die BVG-Reform ist dieser Beschluss inakzeptabel – so wird das Vertrauen der Arbeit­nehmenden in die 2. Säule weiter ausgehöhlt!

Der SGB und seine Verbände werden sich dafür einsetzen, dass die Pensions­kassen ihre Gewinne weitergeben, statt weitere Reserven zu äufnen.

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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