ältere Frau muss rechnen

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Zu tiefer BVG-Mindestzins: Die hohen Renditen gehören den Versicherten

  • Berufliche Vorsorge
Medienmitteilung

Kommission weigert sich, Anlagegewinne weiterzugeben

Trotz hoher Renditen und historisch hohen Reserven bei den Pensionskassen will die BVG-Kommission den BVG-Mindestzinssatz auf tiefen 1.25 Prozent halten. Damit verlieren die Altersguthaben der Arbeitnehmenden weiter an Wert. Die hohen Anlagegewinne der Pensionskassen kommen nicht bei den Versicherten an. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte eine Erhöhung des Mindestzinses gefordert. Weil die Renditen sprudeln, die finanzielle Lage der Pensionskassen gut ist und eine bessere Verzinsung dringend nötig ist. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne schon 7 Prozent. Trotzdem wollten die Arbeitgeber und Versicherer den Mindestzins sogar senken, während sich die Pensionskassenvertreter hinter Ausflüchten verstecken. So wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule beschädigt.

Das Gesetz ist eigentlich klar: der Mindestzins soll sicherstellen, dass die Anlagegewinne der Pensionskassen den Arbeitnehmenden gutgeschrieben werden. Doch seit Jahren wird das nicht eingehalten. Letztes Jahr haben die Pensionskassen 5 Prozent Rendite generiert, der Mindestzins lag bei 1.25 Prozent. Bis Ende August betragen die Anlagegewinne dieses Jahr schon 7 Prozent. Damit nicht genug haben rund die Hälfte der Pensionskassen ihre Reserven voll geäufnet. Trotzdem schlägt eine knappe Mehrheit der Kommission dem Bundesrat vor, den Mindestzinssatz nicht anzutasten. Sie behaupten, es gäbe «keinen Handlungsbedarf» für eine Änderung. Den Versicherten drohen damit auch 2025 erneut sinkende Altersguthaben – und in der Folge noch tiefere Renten. Das ist inakzeptabel! Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass der Bundesrat diesen Entscheid rückgängig macht und den Mindestzins erhöht. Der SGB hatte sich bereits im Vorfeld für eine Erhöhung des Mindestzinses eingesetzt.

Die BefürworterInnen der BVG-Reform haben in der BVG-Kommission heute ihr wahres Gesicht gezeigt: obwohl die Pensionskassen im Geld schwimmen, hatten die Arbeitgeber und die Versicherer sogar eine Senkung des Mindestzinssatzes auf 0.75 Prozent gefordert. Das zeigt die eigentliche Absicht hinter der BVG-Reform deutlich auf: die Pensionskassen und Versicherer häufen Gewinne an, aber bei den Arbeitnehmenden soll immer weniger ankommen. Die Rentengarantien werden absichtlich klein gehalten. Damit gefährden die Verantwortlichen das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die berufliche Vorsorge. Und sie machen deutlich: einzig eine Ablehnung der BVG-Reform schützt die Renten der Versicherten.

 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

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gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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