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Unverständliches Geschenk an Privatspitäler und Versicherungslobby

  • Gesundheit
Medienmitteilung

Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)

Die seit Jahren hängige KVG-Revision EFAS stärkt massgeblich die Profitinteressen im Gesundheitswesen. Umso mehr trifft dies auf die von der nationalrätlichen Gesundheitskommission soeben getroffenen Entscheide zu dieser Reform zu.

Seit Jahren beklagen sich die Dachverbände der Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Dabei verschweigen sie, dass sie selbst zu den grössten NutzniesserInnen vieler Fehlanreize gehören. Denn diese spülen ihnen hohe Gewinne in ihre Zusatzversicherungen – auch auf Kosten der PrämienzahlerInnen. Weil aber dieses Geschäftsmodell aufgrund der Verlagerungspolitik des Bundes (weniger stationäre Behandlungen und damit weniger (halb-)private Versicherungsverträge) in Gefahr ist, macht die Lobby seit Jahren Druck für die «Einheitliche Finanzierung ambulant/stationär». Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat EFAS in einer weiteren Runde durchberaten und dabei diesem Druck erneut nachgegeben.

Wider Erwarten hält die Kommission an ihrem Entscheid fest, mit EFAS die privaten sogenannten Vertragsspitäler massiv zu privilegieren. Obwohl es sich dabei um Spitäler handelt, die von den Kantonen explizit nicht auf die Spitalliste gesetzt wurden, sollen dort neu 75 statt nur 45 Prozent der Behandlungskosten von der Grundversicherung übernommen werden können. Das ist nichts anderes als ein unverständliches Milliardengeschenk an die Privatspitäler und die Versicherungslobby – einzig und allein zulasten der PrämienzahlerInnen!

Auch der Entscheid, die Langzeitpflege in die Reform zu integrieren, würde die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen kommen. So müssten sie sich künftig dynamisch an den stark steigenden Kosten in diesem Bereich beteiligen (heute ist diese Beteiligung gesetzlich gedeckelt). Das ist so nicht hinnehmbar und ein weiterer Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen Prämienlast leiden. In ihrer zu diesem Geschäft geplanten zweiten Lesung muss die Kommission deshalb massiv über die Bücher gehen.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss

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