Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt das Anliegen des Bundesrats, die Geldwäscherei zu unterbinden - formuliert im Entwurf der «Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung». Der Kerngedanke der Novelle, den Geltungsbereich auf weitere Dienstleistungen auszuweiten, z.B. in den Bereichen Treuhand, Notariate und Steuerberatung, wird vom SGB begrüsst.
Die Vorlage geht aus der Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes aber nicht genügend weit. Insbesondere ist der Geltungsbereich auch mit der Vorlage noch deutlich zu eng gefasst. Der SGB schlägt darum in seiner Vernehmlassungsantwort folgende Erweiterungen vor:
- Finanz- und Anlageberatung, Dienstleistungen im Immobilienhandel sowie der Sektor der Kunst- und Luxusgüter sollen dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden.
- Beraterinnen und Berater sowie Händlerinnen und Händler sollen nicht nur einer Sorgfalts- sondern auch einer Meldepflicht bei einem Geldwäschereiverdacht unterstehen.
- Alternativwährungen, etwa die Bitcoin-Industrie, sollen in die Überlegungen einbezogen werden, da hier ein erhebliches Geldwäschereirisiko besteht.