Verschärfung des Geldwäscherei-Gesetzes ist Schritt in die richtige Richtung

  • Geld und Währung
Vernehmlassungen
Verfasst durch Daniel Lampart

Der SGB begrüsst die Vorschläge des Bundesrats, schlägt aber weitergehende Lösungen vor, um Geldwäscherei zu unterbinden.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt das Anliegen des Bundesrats, die Geldwäscherei zu unterbinden - formuliert im Entwurf der «Änderung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung». Der Kerngedanke der Novelle, den Geltungsbereich auf weitere Dienstleistungen auszuweiten, z.B. in den Bereichen Treuhand, Notariate und Steuerberatung, wird vom SGB begrüsst.

Die Vorlage geht aus der Sicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes aber nicht genügend weit. Insbesondere ist der Geltungsbereich auch mit der Vorlage noch deutlich zu eng gefasst. Der SGB schlägt darum in seiner Vernehmlassungsantwort folgende Erweiterungen vor:

  • Finanz- und Anlageberatung, Dienstleistungen im Immobilienhandel sowie der Sektor der Kunst- und Luxusgüter sollen dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden.
  • Beraterinnen und Berater sowie Händlerinnen und Händler sollen nicht nur einer Sorgfalts- sondern auch einer Meldepflicht bei einem Geldwäschereiverdacht unterstehen.
  • Alternativwährungen, etwa die Bitcoin-Industrie, sollen in die Überlegungen einbezogen werden, da hier ein erhebliches Geldwäschereirisiko besteht.

 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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