Die älteste UN-Organisation ILO feiert 2019 Geburtstag. Und die Schweiz feiert ganz besonders mit: nicht nur ist unser Land Signatarstaat seit 1919 sondern auch Gaststaat – denn die ILO hat ihren Sitz in Genf und ist dort die grösste UN-Arbeitgeberin der Stadt. Die Schweiz bewirbt sich dieses Jahr auch für das Präsidium der Arbeitskonferenz, wo es um sehr viel gehen wird.
Mit einem feierlichen Akt am 8. Mai in Genf unter Anwesenheit der Schweizer Sozialpartner und des SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard, des UN-Generalsekretärs Antonio Guterres sowie von Bundesrat und Aussenminister Cassis wurde der ILO das 100-Jahr-Jubiläums-Geschenk der Schweiz übergeben: Ein Platz mit Bäumen. Auf dass die Grundrechte und das Soziale gerade in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung der Arbeitswelten immer wichtiger werden .
Die Schweiz machte der ILO nicht nur eine Piazza zum Geschenk: auch eine Briefmarke der Schweizer Post wurde präsentiert, welche den Tripartismus darstellt: die gleichberechtigte Arbeit von Gewerkschaften, Arbeitgeberinnen und Staat, wenn es um die Gestaltung der Arbeitswelt geht, Hand in Hand.
Die Schweiz und die Eidgenössische Tripartite Kommission für Angelegenheiten der ILO haben auch eine Studie in Auftrag gegeben zum Tripartismus in Zeiten der Globalisierung. Fazit der Studie: es braucht mehr Rechte für Gewerkschaften und Arbeitnehmende sowie einen stärkeren Kampf gegen die digitale Schwarzarbeit auf Plattformen in Zeiten der Digitalisierung. Arbeitgeber wie UBER, die ihr Business-Modell und ihre astronomischen Gewinn-Versprechen den Aktionären gegenüber nur einhalten können, wenn sie Arbeitnehmende nicht versichern, keine Arbeitsverträge ausstellen und keine AHV-bezahlen haben keine Zukunft.
Mit der Kür kommt auch die Pflicht: die Schweiz engagiert sich sehr im Rahmen des ILO-Jubiläums. Umso wichtiger ist es nun, dass die Schweiz das Völkerrecht, die Grundrechte, welche von ILO statuiert werden, auch umsetzt. Das ist bis heute nicht der Fall - im Gegenteil: die ILO hat die Schweiz bereits 2004 den Kündigungsschutz gegen missbräuchliche Entlassungen in Art. 336a OR zu ändern. Die heute maximal möglichen mickrigen 6 Monatslöhne-Entschädigungen, die in der Realität häufig 2-3 Monatslöhne, sind nicht genug, um einen effektiven Schutz der Arbeitnehmende sicherzustellen.