Die Gewerkschaften unterstützen das Klimaschutzgesetz, über das wir am 18. Juni abstimmen. Endlich setzt sich die Schweiz verbindliche Reduktionsziele und nimmt Geld in die Hand, um diese auch zu erreichen. Das ist gut für die Arbeitnehmenden: Denn sie leiden bereits heute zunehmend unter der Klimaerhitzung.
Schweiz in der Verantwortung
Die Klimaerhitzung ist weder zeitlich noch räumlich ein entferntes Phänomen, sondern sie findet hier und heute statt, ist menschengemacht und für uns alle eine existenzielle Bedrohung. Als eines der reichsten Länder der Welt, welches seinen wirtschaftlichen Aufstieg auch auf einem übermässigen Verbrauch an fossilen Energien gebaut hat, steht die Schweiz deshalb besonders in der Verantwortung. Die Klimakrise ist aber vor allem auch das Resultat einer extrem ungleichen Weltwirtschaftsordnung. Heute sind die reichsten 10 Prozent der Welt für über die Hälfte der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Gleichzeitig trifft die Klimaerhitzung den ärmeren Teil der Bevölkerung umso mehr, auch in der Schweiz. Denn heisser wird es vor allem auch auf der Arbeit, sei es auf dem Bau, in der Landwirtschaft, im Verkehr, im Tourismus oder in der Pflege. Und zumeist sind es eher schlecht bezahlte Arbeitnehmende, die im Beruf immer höheren Temperaturen und zunehmenden Naturgefahren ausgesetzt sind.
Vor diesem Hintergrund muss Klimapolitik endlich als das verstanden werden, was sie ist: eine grundlegende und für alle unverzichtbare Notwendigkeit. Die «Klimawende» ist genauso Teil des Service public wie die Energieversorgung oder der öffentliche Verkehr. Sie ist das kollektive Zukunftsprojekt, welches wir schon vor Langem hätten gemeinsam anpacken müssen, anstatt es zuerst zu ignorieren und danach dem Markt zu überlassen, der die Probleme mit unwirksamen Instrumenten wie Kompensationsprogrammen und Selbstverpflichtungen nur noch verschärft hat. Was es deshalb nun dringend braucht, ist ein breit angelegtes öffentliches Fortschrittsprogramm, und dafür legt das Klimaschutzgesetz (KlG) den Grundstein.
Klare Ziele, wirksame Instrumente
Hauptziel des KlG ist die schnelle und – das ist explizit gesetzlich so festgehalten – sozialverträgliche Reduktion der Treibhausgasemissionen: Minus 75 Prozent bis im Jahr 2040, Netto-Null bis im Jahr 2050. Weitere Ziele des neuen Gesetzes sind erstens die Anpassung an die längst eingetretenen negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung sowie zweitens die klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse, wofür der Schweizer Finanzplatz eine besondere Verantwortung trägt.
Als eigentliche Hauptmassnahme sieht das KlG öffentliche Investitionen in der Höhe von insgesamt 3.2 Milliarden vor. Dies einerseits für den beschleunigten Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen sowie für allgemeine Vorkehrungen im Bereich der Energieeffizienz (2 Milliarden). Und andererseits für die Förderung von «neuartigen Technologien und Prozessen» in der Wirtschaft (1.2 Milliarden). Um von einer Technologieförderung profitieren zu können, müssen die Unternehmen jedoch substanzielle Klima-Fahrpläne vorweisen und in jedem Fall ebenfalls bis spätestens 2050 ihre Nettoemissionen auf Null senken.
Ein Plus für die Mieter:innen
Noch immer werden fast 60 Prozent aller Heizungen mit Öl oder Gas und fast 10 Prozent mit Strom betrieben, und noch immer wird fast jede zweite fossile Heizung durch eine ebensolche ersetzt. Das Potenzial für Emissionsreduktion ist im Gebäudebereich also immens, nur schreitet der nötige Umbau viel zu langsam voran. Die durch das KlG-Impulsprogramm vorgesehenen Fördergelder sind daher äussert wirksam eingesetzte Mittel, insbesondere auch im Sinne der Mieterinnen und Mieter: Obwohl etwa Wärmepumpen heute im Betrieb günstiger sind als fossile Heizungen, ist ihre Installation teuer, was sich oftmals in Mieterhöhungen ausdrückt (oder dazu missbraucht wird). Wird ein Teil der Sanierungskosten vom Bund übernommen, ist der Spielraum für allfällige Mieterhöhungen wesentlich geringer. Zusammen mit den sich aus dem günstigeren Heizungsbetrieb ergebenden tieferen Nebenkosten werden die Mieter:innen unter dem Strich entlastet. Sowieso ist Folgendes klar: Wenn Vermietende Geld vom Bund für den Ersatz einer Heizung erhalten, müssen davon zwingend die Mieterinnen und Mieter profitieren
Ein Plus für die Arbeitnehmenden
Für uns Gewerkschafen, beziehungsweise für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen und gleichzeitig immer höheren Lebenshaltungskosten, ist es absolut entscheidend, dass das Klimaschutzgesetz so umgesetzt wird, wie vorgesehen, nämlich durch und durch sozialverträglich: Wenn Arbeitgebende Geld für neue Technologien erhalten, müssen diese gemeinsam mit den Arbeitnehmenden entwickelt und nicht gegen die Belegschaft eingeführt werden. Dass dies so kommt, dafür werden sich die Gewerkschafen starkmachen – sowohl auf Ebene des Bundes als auch in den Betrieben. Unser oberstes Ziel ist dabei die Schaffung nachhaltiger, gesunder und gut bezahlter Arbeitsplätze. Grüne Jobs müssen zwingend auch gute Jobs sein. Und solche Jobs wird es geben: So schätzt etwa eine Studie der ZHAW, dass alleine der moderate Ausbau der erneuerbaren Energien bis im Jahr 2035 schon 50'000 zusätzliche Stellen schaffen wird.
Es braucht noch mehr: einen Klimafonds!
Die mit dem Klimaschutzgesetz ausgelösten Investitionen sind sehr wichtig, nur leider reichen sie bei Weitem nicht aus, um den Treibhausgasausstoss der Schweiz bis im Jahr 2050 – oder gar früher, wie es eigentlich nötig wäre – auf Null zu reduzieren. Genau deshalb unterstützen die Gewerkschaften darüber hinaus die Klimafonds-Initiative, welche eine langfristig angelegte und sozial gerecht ausgerichtete Finanzierungsoffensive für die Umsetzung der ökologischen Wende fordert. Öffentliche Investitionen soll der zu gründende Klimafonds nicht nur für neue Infrastrukturen und Technologien ermöglichen, sondern auch in der Bildung sowie für Umschulungen und Unterstützungen der Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen. Deshalb: Wer A sagt und das Klimaschutzgesetz unterstützt, muss unbedingt auch B machen und die Klimafonds-Initiative unterschreiben.